Wohneigentumsgemein-schaftsverwaltung (WEG)
Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit allen sich daraus ergebenen Rechten und Pflichten.
Zu unseren Grundleistungen gehören:
- Anlegen und Führen von Fremdgeldkonten für die WEG
- Abrechnung der Fremdgeldkonten gegenüber der WEG
- Buchen der Hausgeldzahlungen und der laufenden Bewirtschaftungskosten mittels EDV
- Vertragsmanagement
- jährliche Einberufung einer ordentlichen Eigentümerversammlung und Erstellung einer Niederschrift
- Führen einer Beschlusssammlung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Abrechnung des Hausgeldes (jährlich) gegenüber der WEG; Erstellung eines neuen Wirtschaftsplanes und Einforderung des sich daraus ergebenden monatlichen Hausgeldes
- Organisation und Überwachung von Mängelbeseitigungen aufgrund von Reparaturmeldungen, soweit sie das Gemeinschaftseigentum betreffen
- regelmäßige Kontrolle des Objektes und der Anlagen auf erkennbare Mängel
