Wohneigentumsgemein-schaftsverwaltung (WEG)

Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit allen sich daraus ergebenen Rechten und Pflichten. 

Zu unseren Grundleistungen gehören:

  • Anlegen und Führen von Fremdgeldkonten für die WEG
  • Abrechnung der Fremdgeldkonten gegenüber der WEG
  • Buchen der Hausgeldzahlungen und der laufenden Bewirtschaftungskosten mittels EDV
  • Vertragsmanagement
  • jährliche Einberufung einer ordentlichen Eigentümerversammlung und Erstellung einer Niederschrift
  • Führen einer Beschlusssammlung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Abrechnung des Hausgeldes (jährlich) gegenüber der WEG; Erstellung eines neuen Wirtschaftsplanes und Einforderung des sich daraus ergebenden monatlichen Hausgeldes
  • Organisation und Überwachung von Mängelbeseitigungen aufgrund von Reparaturmeldungen, soweit sie das Gemeinschaftseigentum betreffen
  • regelmäßige Kontrolle des Objektes und der Anlagen auf erkennbare Mängel

©Axel Fiedler. Alle Rechte vorbehalten. 
Stand: 08/2026

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